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KLETTER-UND SCHUTZKONZEPTION

Klettern soll gleichermaßen naturnah wie naturverträglich sein. Zur Reduzierung von Störungen und Beeinträchtigungen werden deshalb an Kletterfelsen Maßnahmen zum Schutz der Flora und Fauna ergriffen. An der Ausarbeitung und Umsetzung der spezifischen Schutzmaßnahmen sind idealerweise Klettererinnen und Kletterer sowie Kletterverbände aktiv beteiligt.

Differenzierte Lösungen

Die Idee der lokalen Schutzmaßnahmen ist nicht neu. Bereits in den 1950er Jahren gab es zeitliche Kletterverbote an Brutfelsen von Wanderfalken. Die Zunahme des Kletterns, aber auch ein verstärktes Umweltbewusstsein und strengere Gesetze ab den 1990er Jahren machten an vielen Kletterfelsen umfassende Schutzkonzeptionen notwendig. Die differenzierten Betretungs- und Kletterregelungen sind auf die ökologischen Verhältnisse, das Vorkommen von schutzbedürftigen Tier- und Pflanzenarten sowie auf die tatsächlichen und potenziellen Störungen abgestimmt. Die Basis von differenzierten Lösungen sind umfangreiche biologische Bestandsaufnahmen an den Kletterfelsen.

Durch die Verknüpfung aufeinander abgestimmter Maßnahmen wie Besucherlenkung am Felsfuß, Beruhigung größerer Felsbereiche, Rückbau von einzelnen Routen, Anbringen von Umlenkhaken oder zeitlichen Sperrungen kann ein hohes Maß an Arten- und Biotopschutz erreicht werden. Die Erfahrung zeigt, dass auch an bekletterten Felsen die Bestände gefährdeter Arten wie Traubensteinbrech, Felsenhungerblümchen und Wanderfalke nachhaltig geschützt werden können. Durch differenzierte Lösungen konnten in vielen Fällen Totalsperrungen von Felsen vermieden werden. Ganz entscheidend ist jedoch die eindeutige Umsetzung vor Ort und die konsequente Einhaltung der Regelungen durch die Kletterer.

Schutzmaßnahmen an Kletterfelsen

Besucherlenkung:

  • Anlegen von Zustiegspfaden
  • Rückbau von unnötigen Wegen
  • Beschilderung von Zu- und Abstieg
  • Einrichten von Abseilstellen
  • Ausweisung von Rucksackdepots

Räumliche Einschränkungen:

  • Rückbau von Kletterrouten
  • Schaffung beruhigter Felsbereiche
  • Betretungsverbot des Felskopfes (Umlenkhaken)
  • Verbot der Erschließung neuer Routen
  • Bündelung von Ein- und Ausstiegen

Zeitliche Einschränkungen:

  • jährliche Sperrungen während der Brutzeit
  • flexible Sperrungen im Bedarfsfall

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