In Deutschland darf nur auf zugelassenen Fluggeländen geflogen werden. Für das Drachen- und Gleitschirmfliegen erteilt der Deutsche Hängegleiterverband als Beauftragter des Bundesministeriums für Verkehr die Start- und Landeerlaubnisse nach § 25 Luftverkehrsgesetz. Vor der Erteilung werden die Naturschutzbehörden beteiligt und notwendige Auflagen abgestimmt. Wie zum Beispiel Regelungen für sensible Bereiche. Solche Regelungen ermöglichen differenzierte und auf die jeweilige Örtlichkeit angepassten Flugbetrieb. Der DHV überprüft anhand von anerkannten Sachverständigen die flugtechnische Eignung der Gelände und erteilt dann aufgrund der Stellungnahmen abschließend Erlaubnisbescheide.
Derzeit gibt es in Deutschland ca. 950 Fluggelände, die vom DHV zugelassen und verwaltet werden. Genaue Daten über die Start- und Landeflächen und Ansprechpartner für die einzelnen Fluggebiete sind in der Geländedatenbank (www.dhv.de/typo/Gelaendedatenbank.4615.0.html) zu finden.