In Deutschland darf mit Drachen und Gleitschirmen nur auf zugelassenen Fluggeländen geflogen werden. Als Beauftragter des Bundesministeriums für Verkehr erteilt der Deutsche Hängegleiterverband e.V. die Start- und Landeerlaubnisse nach § 25 Luftverkehrsgesetz. Weitere Gelände sind zum Teil auch als Flugplatz nach § 6 LuftVG von den Regierungspräsidien des Landes zugelassen.
Derzeit gibt es in Baden-Württemberg über 200 zugelassene Fluggelände für Drachen und Gleitschirme. Verteilt
über das gesamte Bundesland können Hangstarts von den Erhebungen im Schwarzwald und der Schwäbischen Alb, im Flachland von
der Seilwinde oder im UL-Schlepp (Drachen) durchgeführt werden. Je nach Windrichtung stehen den Piloten Gelände mit verschiedenen
Expositionen zur Verfügung.
In Baden-Württemberg dienen häufig Wiesen, Schneisen im Wald und Skiabfahrten als Startplätze. Die Größe des
eigentlichen Startplatzes beträgt ca. 40 m x 50 m. Die Hänge müssen einen gefahrlosen und hindernisfreien Start und Abflug
ermöglichen. Veränderungen am Gelände oder bauliche Maßnahmen sind selten notwendig. Landeflächen sind in der
Regel landwirtschaftliche Wiesen. Die Flächen müssen hindernisfrei sein und einen freien Anflug gewährleisten.
Mit dem Einsatz von Schleppwinden ist das Fliegen im Flachland möglich geworden. Wie die Segelflieger werden Drachen- und
Gleitschirme von einer Winde in die Höhe gezogen und können nach dem Ausklinken Thermik nutzen. Jedoch ist dies mit einem
erheblichen organisatorischem, technischen und personellen Aufwand verbunden. Der Schleppbetrieb ersetzt nicht den Hangflugbetrieb.
Drachen- und Gleitschirmflieger sind besonders von Wind und Wetter abhängig. Der Wind darf nicht zu stark sein und muss aus der
für das Gelände passenden Richtung wehen. Daher braucht dieser Sport Startmöglichkeiten für mehrerer Windrichtungen.
Durch die Zulassung von mehreren Geländen, werden einzelne Gelände entlastet.
Vor der Erteilung werden die Naturschutzbehörden beteiligt und notwendige Auflagen abgestimmt. Wie zum Beispiel Regelungen für
sensible Bereiche. Solche Regelungen ermöglichen differenzierte und auf die jeweilige Örtlichkeit angepassten Flugbetrieb. Der
DHV überprüft anhand von anerkannten Sachverständigen die flugtechnische Eignung der Gelände und erteilt dann aufgrund
der Stellungnahmen abschließend Erlaubnisbescheide.
Detaillierte Informationen zu Flugmöglichkeiten in Baden-Württemberg finden Sie in der Geländedatenbank den Deutschen
Hängegleiterverbandes e.V. www.dhv.de/typo/Gelaendedatenbank.4615.0.html.