(Machilidae) |
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Systematik |
Die Felsenspringer (Familie Machilidae) gehören zu den flügellosen Urinsekten, einer sehr alten Insektengruppe. In Mitteleuropa kommen zahlreiche, schwierig zu unterscheidende Arten vor. |
Merkmale |
Der Körper der Felsenspringer ist mit metallisch glänzenden, graubraunen Schuppen bedeckt und hat eine Länge von 12 bis 15 mm. Am Kopf befinden sich zwei lange, fadenförmige Fühler und ein Paar beinartige Kiefertaster. Am Hinterleib tragen die Tiere drei Anhänge, der mittlere ist besonders lang. Felsenspringer haben keine Flügel. |
Vorkommen |
Über die genaue Verbreitung der Felsenspringer ist noch wenig bekannt. Die Art Lepismachillis y-signata ist typisch für die Felsen der Schwäbischen Alb. |
Lebensraum |
Felsenspringer leben vorwiegend an Kalkfelsen und in anderen steinigen Biotopen, z. B. Lesesteinhaufen. |
Biologie |
Die nachtaktiven Tiere halten sich tagsüber in ihren Schlupfwinkeln wie feuchten Felsritzen und unter Steinen auf. Sie ernähren sich von Flechten und Algen, die sie mit ihren kräftigen Kiefern benagen. Bei starker Störung springen die Tiere schnell weg. Die Schwanzanhänge dienen der Wahrnehmung der Umgebung. Über spezielle Organe an den Beinen können die Tiere aus feuchter Luft Tauwasser aufnehmen - eine Anpassung an den trockenen Lebensraum. Zur Paarung trommelt das Männchen mit seinen langen Unterkiefertastern auf den Boden und lockt ein Weibchen an. Dann heftet das Männchen mehrere Spermatropfen an einen zwischen Boden und Hinterleib gespannten Spinnfaden. Die Samenübertragung erfolgt, indem das Männchen das Weibchen mit den Kiefertastern packt, in Paarungsstellung bringt und das Weibchen die Spermatropfen vom Spinnfaden mit ihrem Eilegeapparat abstreift. Die Eier werden später einzeln an das Substrat geklebt. Die Felsenspringer häuten sich während des Wachstums mehrmals, auch noch als ausgewachsene Insekten. Dadurch ist eine Regeneration verlorengegangener Körperanhänge möglich. Die Lebensdauer beträgt zwei bis drei Jahre. |
Gefährdung & Schutz |
Aufgrund mangelnder Daten über Verbreitung und Bestand können keine Aussagen über mögliche Gefährdungen dieser Tiergruppe gemacht werden. Verschiedene, für Felsenspringer geeignete Lebensräume sind durch das Biotopschutzgesetz von Baden- Württemberg (NatSchG) direkt geschützt. |
Steckbrief
Felsenspringer [PDF 150 KB]