(Pulsatilla vulgaris) |
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Systematik |
Die „Gewöhnliche Küchenschelle”, auch „Kuhschelle” genannt, gehört zur Familie der Hahnenfußgewächse (Ranunculaceae). |
Merkmale |
Zur Blütezeit ist die ausdauernde Pflanze nur 5 bis 15 cm groß, zur Fruchtreife wird sie bis 40 cm hoch. Der Stengel und die Kelchblätter sind zottig, weiß behaart. Die Kronblätter sind violett, die Staubgefäße gelb. Die Blätter sind gefiedert und entwickeln sich erst nach der Blüte vollständig. |
Vorkommen |
Die Küchenschelle ist eine europäische Art. Sie kommt von Südskandinavien bis in die Nordschweiz vor. Die Art bevorzugt warme Tief- und Mittel-gebirgslagen (im Jura bis 1.000 m ü. NN). In Baden-Württemberg wächst sie in den Kalkgebieten (vor allem Schwäbische Alb und Gäulandschaften). |
Lebensraum |
Lebensräume der Küchenschelle sind Magerrasen. Die Art bevorzugt warme, trockene, kalkhaltige, nährstoffarme, steinige Böden. An Kalkfelsen kommt die Pflanze in Felsrasen oder auf Felsköpfen mit lichten Kiefernwäldern vor. |
Biologie |
Die Küchenschelle ist ein Tiefwurzler, ihre Wurzeln reichen bis 1 m Tiefe hinab. Dort kann die Pflanze Wasser und Nährstoffe aufnehmen, auch wenn die oberen Bodenschichten ausgetrocknet sind. Der dichte Haarfilz ist ebenfalls eine Anpassung an den sonnigen und trockenen Standort. Die weiße Behaarung erhöht die Reflexion des Lichtes und verhindert so Strahlungsschäden und eine übermäßige Erhitzung der Pflanze. Die Küchenschelle blühten bereits von Mitte März bis Ende April (und manchmal auch im September). Die Bestäubung der nektarreichen Blüten erfolgt durch Bienen und Hummeln. Die Griffel der reifen Samen sind behaart und bleiben am Fell von Tieren haften (Klettverbreitung). Durch die federartige Behaarung kann der Samen auch bis zu 80 m weit schweben. Mit der scharfen Spitze bohrt er sich durch feuchtigkeits- abhängige (hygroskopische) Bewegungen in die obere Bodenschicht ein. |
Gefährdung & Schutz |
Die Gewöhnliche Küchenschelle ist durch den allgemeinen Rückgang der Magerrasen bedroht. Besonders kleinere Bestände sind auch durch Pflücken, Ausgraben und Trittbelastung gefährdet. Die Gewöhnliche Küchenschelle ist gesetzlich geschützt. In der Roten Liste (B.-W.) ist sie als „gefährdet” eingestuft. Zu ihrem Schutz müssen die Magerrasen durch extensive Beweidung oder Mahd offengehalten werden. Besucherlenkung an Felsen (Felsrasen) ist angebracht. |
Steckbrief
Küchenschelle [PDF 150 KB]